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Informatik - Master of Science (PO 2020)
Gliederung des Studiums
Im Masterstudium Informatik sind Studienleistungen im Umfang von 120 LP (Leistungspunkte, ECTS) zu erbringen. Diese verteilen sich über die folgenden Bereiche:
- Pflichtbereich (15 LP)
- Angleichungsbereich (max. 18 LP)
- Wahlpflichtbereich (mind. 57 LP)
- Abschlussbereich (30 LP)
Pflichtbereich (15 LP)
- Projektgruppe, Teil 1 (12 LP)
- Masterseminar (3 LP)
Angleichungsbereich (18 LP)
Im Angleichungsbereich können unterschiedliche Grundlagenkenntnisse nachgeholt bzw. vertieft werden, die für den weiteren Verlauf des Studiengangs relevant sind. Bei der Zulassung zum Studiengang können Auflagen erteilt werden, welche Module in diesem Bereich eingebracht werden müssen. Darüber hinaus können die folgende Module eingebracht werden:
- Semipflichtmodule des BSc Informatik,
- Jene Vertiefungsmodule des BSc Informatik, die Zulassungsvoraussetzung für die Module des Wahlpflichtbereichs sind
Diese Module (bzw. Module mit zu stark überlappenden Inhalten) dürfen nicht verwendet worden sein, um die Zulassung zum Masterstudiengang zu erhalten; insbesondere dürfen sie nicht im vorangegangenen Bachelorstudiengang eingebracht worden sein.
Über die Zulässigkeit der Auswahl, insb. auch bzgl. inhaltlicher Überlappungen, entscheidet der Prüfungsausschuss. Falls weniger als 18 LP im Angleichungsbereich eingebracht werden, müssen die zur Summe von 18 LP fehlenden Leistungspunkte zusätzlich im Wahlpflichtbereich erbracht werden.
Wahlpflichtbereich (mind. 57 LP)
Die Mastermodule verteilen sich auf die drei Säulen Algorithmik, Eingebettete Systeme, und Künstliche Intelligenz, sowie dem Umfeld.
Im Wahlpflichtbereich muss eingebracht werden:
- Projektgruppe (12 LP): Entweder der 2. Teil zum im Pflichtbereich eingebrachten Modul oder ein weiterer 1. Teil (in diesem Fall darf die Säulenzuordnung zwischen dieser Projektgruppe und des im Pflichtbereich eingebrachten nicht übereinstimmen).
- Maximal ein weiteres Masterseminar (3 LP). Dieses muss von einer anderen Arbeitsgruppe als jenes im Pflichtbereich sein.
- Spezialisierungsmodule. Es müssen in jeder der drei Säule mind. 6 LP durch Spezialisierungsmodule eingebracht werden. Es können maximal 18 LP durch Umfeld-Module eingebracht werden.
Falls im Angleichungsbereich weniger als 18 LP eingebracht werden, müssen entsprechend mehr LP im Wahlpflichtbereich eingebracht werden.
Abschlussbereich (30 LP)
Masterarbeit mit dazugehörigem Kolloquium
Spezialisierung
Beim Studium des Master Informatik kann eine Spezialisierung in einer Säule erfolgen.
Eine Säule kann als Spezialisierung im Zeugnis genannt werden, falls
- mindestens 12 Leistungspunkte durch Spezialisierungsmodule im Wahlpflichtbereich dieser Säule zugeordnet sind,
- die Projektgruppe (1. Teil) im Pflichtbereich dieser Säule zugeordnet ist, und
- die Masterarbeit dieser Säule zugeordnet ist.
Änderungen gegenüber PO 2016
- Die einjährige PG ist in zwei einsemestrige Veranstaltungen geteilt, um Auslandsaufenthalte leichter in das Studium zu integrieren.
- Existenz eines wohldefinierten Angleichungsbereichs.
- Strukturierung des Wahlpflichtbereichs in Säulen (und ein Umfeld).
- Möglichkeit einer Spezialisierung.
- Kein Anwendungsfach mehr.
- Keine allgemeinen Professionalisierungsmodule mehr.
Links
Studiengangskoordination Informatik
Dipl.-Biol. Astrid Heinze
Raum: 50/514
Wachsbleiche 27
49090 Osnabrück
Tel.: +49 541 969-2149
Fax: +49 541 969-2799
E-Mail: sgk-inf at uni-osnabrueck.de
Sprechzeiten: Mo-Mi 09-12 Uhr
(Bitte wenden Sie sich, bevor Sie den Fachstudienberater oder den Prüfungsausschussvorsitzenden kontaktieren, zunächst an die Studiengangskoordinatorin.)
Informationen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren und zur Einschreibung
Studierendensekretariat
Neuer Graben 27 (StudiOS)
49074 Osnabrück
Raum 19/E 17 - 26
Tel. +49 541 969 7777 (Info-Line)
Fax +49 541 969 4850
studierendensekretariat at uni-osnabrueck.de